Mit der Schüler-Sammel-Zeit-Karte (SSZK) können Schüler*innen im gesamten VSN-Gebiet mit Bus und Bahn – auch an Wochenenden und während der Ferien – fahren! Seit dem Schuljahr 2023/2024 wird die SSZK ab einer gewissen Preisstufe als Deutschlandticket (D-Ticket) ausgegeben.
Die Schüler-Sammel-Zeit-Karte (SSZK) als Chipkarte
Ihre Kinder erhalten die SSZK als robuste Chipkarte. Die Chipkarte hat eine Nutzungsdauer von max. 5 Jahren und wird nicht mehr wie bisher jährlich neu ausgegegeben. Es ist daher wichtig, dass die Chipkarte nach dem Ende eines Schuljahres nicht entsorgt wird.
Auf der Chipkarte ist nur noch Name und Geburtsdatum aufgedruckt, nicht mehr der Wohnort. Damit sind die persönlichen Daten bei Verlust besser geschützt. Für die SSZK gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen. Schüler*innen mit einem D-Ticket müssen sich gemäß den Tarifbestimmungen des D-Tickets ausweisen. Bis zum Alter von 16 Jahren reicht dafür ein Schülerausweis. Wird ein solcher nicht ausgestellt, entfällt die Legitimationspflicht.
Wahlmöglichkeit bei Schüler-Sammel-Zeit-Karten (SSZK) zwischen Chipkarte und Handy-Ticket
Was ursprünglich nur als Übergangslösung geplant war, bleibt nun dauerhaft erhalten: Der VSN bietet die Nutzung der SSZK als D-Ticket über die FahrPlaner-App als Handy-Ticket weiterhin an.
Gut zu wissen: Die Wechselmöglichkeit besteht derzeit nur für die SSZK D-Ticket.
Im Portal können Sie aktiv die Entscheidung für eine Chipkarte oder Handy-Ticket in Form einer SSZK D-Ticket für Ihr Kind treffen. Möchten Sie künftig die SSZK D-Ticket als Handy-Ticket über die FahrPlaner-App für Ihr Kind nutzen statt einer Chipkarte, dann beachten Sie bitte folgende Schritte:
Öffnen Sie das Portal und füllen Sie dort die entsprechenden Felder aus.
Sie haben den Brief mit dem PIN und der Schülernummer nicht mehr zur Hand? Dann registrieren Sie Ihr Kind hier.
Treffen Sie im Portal Ihre Entscheidung (Handy-Ticket oder Chipkarte).
Nutzen Sie bestenfalls als E-Mail Adresse die Mailadresse, die Sie künftig in der FahrPlaner-App nutzen wollen. Die E-Mail Adresse bei uns und in der FahrPlaner-App müssen gleich sein. Informationen zur Nutzung erhalten Sie hier.
Beachten Sie dabei, dass Sie nur alle 6 Monate die Art des Tickets ändern können.
Nach der Bestätigung werden wir die ausgehändigte Chipkarte sperren und das Handy-Ticket freischalten. Bei einem Wechsel vom Handy-Ticket auf die Chipkarte erfolgt die Sperrung/Freischaltung gegensätzlich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Entscheiden Sie sich für ein Handy-Ticket, dann übersenden Sie uns bitte die Chipkarte bis zum 15. des Folgemonats nach dem Wechsel an folgende Adresse: VSN GmbH, Güterbahnhofstraße 10, 37073 Göttingen oder geben diese in unserem Service-Center am ZOB in Göttingen ab.
Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel nur bis zum 15. eines Monats für den Folgemonat möglich ist. Die Änderungen treten immer zum ersten eines Monats in Kraft.
Für die erste Ausgabe im März 2025 gilt folgendes:
Sollten Sie sich dafür entscheiden, dass Ihr Kind künftig die Chipkarte als Fahrkarte nutzt, müssen Sie nichts weiter machen.
Schüler*innen, die bisher bereits ihre SSZK als D-Ticket über den FahrPlaner-App genutzt haben, behalten ihr Handy-Ticket. Über das genaue Vorgehen wurden die Nutzer*innen separat informiert.
Welche Karte erhält mein Kind?
Ob eine SSZK VSN-Netz oder eine SSZK D-Ticket ausgegeben wird, hängt von der Preisstufe zwischen Wohn- und Schulort ab. ✔ Schüler*innen der Preisstufen Gö, C, 1 und 2 erhalten eine SSZK VSN-Netz, gültig im gesamten VSN-Gebiet. ✔ Schüler*innen der Preisstufen 3-5 erhalten eine SSZK D-Ticket, gültig deuschlandweit.
Welche Preisstufe zutrifft und welche Karte Ihr Kind erhält, ermitteln Sie in der Preisauskunft:
Tarifstand 01.01.2025
Was tun bei Umzug?
Wenn Ihr Kind den Wohnort wechselt und eine andere Preisstufe zutrifft, müssen Sie nichts unternehmen. Die Schule meldet den Umzug automatisch an den Landkreis, der die Daten auf der Chipkarte ändert. Diese Umstellung kann 2-3 Werktage dauern. Die Schule erhält dann noch eine Info, welche SSZK aktuell ausgegeben wird.
Was passiert bei Verlust?
Wenn die Karte verloren geht oder unbrauchbar ist, kostet das 30 Euro. Anträge für Ersatzkarten gibt’s in den Schulen oder hier zum Download.
Mit unserem Flyer Busfahren wie ein Superheld bekommt Ihr Kind einen kompakten Flyer mit ein paar Infos zum Verhalten im Bus und an den Haltestellen oder z. B. was zu tun ist, wenn mal etwas im Bus verloren geht. Der Flyer steht hier zum Download bereit und wird nach und nach in den Schulen verteilt.
Nutzen Sie unser Anmeldeformular zum Newsletter. Künftig halten wir Sie für alle relevanten Themen zur Schüler-Sammel-Zeit-Karte über einen Newsletter auf dem Laufenden.
Alles was Sie wissen müssen
Allgemeine Informationen
Die Schüler-Sammel-ZeitKarte von Ihrem Kind wird als Chipkarte ausgegeben. Das Layout ist im VSN-Design erstellt. Auf der Vorderseite befinden sich links der Vor- und Nachname, Geburtsdatum, eine Nummer und das Gültigkeitsdatum der Chipkarte. Rechts ist die Schülernummer zu finden. Auf der Rückseite befinden sich Infos zur Nutzung (Lichtbildausweis, Hinweis auf Tarifbestimmungen) sowie die Kontaktdaten vom VSN.
Das Deutschlandticket gilt für das Schuljahr 2024/2025 und weiter für folgende Schuljahre, solange die/der Schüler*in anspruchsberechtigt bleibt. Die Chipkarte verliert ihre Gültigkeit, wenn kein Anspruch auf Schülerbeförderung mehr besteht.
Die SSZK gilt für das Schuljahr 2024/2025 und weiter für folgende Schuljahre, solange die/der Schüler*in anspruchsberechtigt bleibt. Die Chipkarte verliert ihre Gültigkeit, wenn kein Anspruch auf Schülerbeförderung mehr besteht.
Bei einem Umzug oder ähnlichem erhalten Sie eine Information, welche Form der SSZK Ihr Kind nutzt. Die Chipkarte wird dann entsprechend geändert und es muss keine neue Karte ausgegeben werden.
Die SSZK der Preisstufen Gö, C, 1 und 2 gelten im gesamten VSN-Gebiet, die SSZK der Preisstufen 3-5 gelten derzeit deutschlandweit als D-Ticket.
Die SSZK gilt im gesamten VSN-Gebiet.
Das Ticket gilt bei allen teilnehmenden Unternehmen in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln. Dazu zählen Busse, Straßen-, S- und U-Bahnen sowie Regionalzüge.
Für die SSZK D-Ticket gelten die Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket. Für SSZK VSN Netz gelten die Tarifbestimmungen des VSN.
Beim Einstieg in Bus und Bahn ist die SSZK vorzuzeigen bzw. zur Kontrolle vor das entsprechende Kontrollgerät zu halten. Schüler*innen mit einem D-Ticket müssen sich gemäß den Tarifbestimmungen des D-Tickets ausweisen: Bis zum Alter von 16 Jahren reicht dafür ein Schülerausweis. Wird ein solcher nicht ausgestellt, entfällt die Legitimationspflicht. Ticket und Ausweis sind immer bei der Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitzuführen.
Die verlorene oder beschädigte Karte wird gesperrt. Gegen ein Bearbeitungsentgelt wird eine neue Chipkarte ausgestellt. Das entsprechende Formular befindet sich auf der Webseite zum Download. Für die Übergangszeit erhält die/der Schüler*in eine Ersatzbescheinigung, die ausschließlich für Fahrten im VSN-Gebiet gültig ist. Eine deutschlandweite Nutzung ist ausgeschlossen. Diese wird in der Schule ausgegeben.
Die Chipkarte wird nach Beendigung der Schulzeit bzw. Entfall der Berechtigung gesperrt und kann nicht mehr verwendet werden. Dies trifft auch zu, wenn während der Schulzeit z. B. durch Schul- oder Wohnortwechsel die Berechtigung entfällt (Bsp.: Wohn-Schulrelation liegt unterhalb der Kilometergrenze). Eine Rückgabe der Chipkarte ist durch den zuständigen Schulwegkostenträger vor Ort geregelt.
Das Deutschlandticket gilt nicht • im ICE • im IC/EC • im Flixtrain • in Fernbussen wie zum Beispiel FlixBus • in rein touristischen Verkehrsmitteln, wie zum Beispiel Museumsbahnen und Seilbahnen.
Das Deutschlandticket gilt ausschließlich für die Fahrt in der 2. Wagenklasse.
Im VSN-Gebiet wird für die Mitnahme eines Fahrrades keine Fahrkarte in den Bussen benötigt. Allerdings kann die Mitnahme auch nicht sichergestellt werden. In den Zügen ist eine Fahrradtageskarte notwendig. Dies gilt für Fahrten mit beiden SSZK. Außerhalb des VSN-Gebiets gelten die entsprechenden Bedingungen der dortigen Verbünde. Die Mitnahme eines Hundes ist im VSN-Gebiet kostenlos.
Informationen zur Chipkarte (SSZK)
Als anspruchsberechtigte Schüler*in erhält man als Standard eine Chipkarte als Schüler-Sammel-Zeit-Karte (SSZK). Es werden sowohl für die SSZK VSN-Netz als auch SSZK D-Ticket Chipkarten ausgegeben.
Schüler*innen haben mit Ihrer Chipkarte ein Anschreiben erhalten, in dem aufgeführt wird, welche SSZK sie haben. Falls das Schreiben nicht mehr zur Hand ist, kann die Info auch anhand der Preisstufe in der Preisauskunft ermittelt werden. SSZK VSN-Netz gelten im gesamten VSN-Gebiet, SSZK D-Ticket gelten deutschlandweit.
Auf der Seite weiter oben oder auch im Sekretariat der Schule finden Sie einen Ersatzkartenantrag. Bitte füllen Sie den aus, übersenden uns den Antrag und bezahlen die Ersatzkartengebühr. Sie erhalten dann entsprechenden Ersatz.
Die Wechselmöglichkeit wird im Text weiter oben genau beschrieben. Ein Wechsel ist über das Portal möglich. Folgen Sie den Anweisungen dort.
Nein, ein Wechsel ist nur alle 6 Monate möglich.
Beim Einstieg in Bus und Bahn ist die SSZK vorzuzeigen bzw. zur Kontrolle vor das entsprechende Kontrollgerät zu halten. Schüler*innen mit einem D-Ticket müssen sich gemäß den Tarifbestimmungen des D-Tickets ausweisen: Bis zum Alter von 16 Jahren reicht dafür ein Schülerausweis. Wird ein solcher nicht ausgestellt, entfällt die Legitimationspflicht. Ticket und Ausweis sind immer bei der Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitzuführen.
Diese Möglichkeit wird derzeit leider noch nicht angeboten. Reguläre Schüler-Sammel-Zeit-Karten werden derzeit lediglich als Chipkarte ausgegeben.
Informationen zum Handy-Ticket über die FahrPlaner-App
Standardmäßig wird immer eine Chipkarte ausgegeben. Wenn ein Handy-Ticket gewünscht wird, dann nutzen Sie bitte das Portal für einen Wechsel. Beachten Sie, dass das Handy-Ticket derzeit nur für die SSZK D-Ticket angeboten wird.
Diese Möglichkeit wird derzeit leider noch nicht angeboten. Reguläre Schüler-Sammel-Zeit-Karten werden derzeit lediglich als Chipkarte ausgegeben.
Laden Sie zuerst die FahrPlaner-App herunter und registrieren Sie sich mit der E-Mail Adresse, die bereits bei uns hinterlegt wurde. Die Mailadressen müssen unbedingt übereinstimmen. Eine genaue Anleitung finden Sie hier.
Öffnen Sie das Ticket in der FahrPlaner-App und zeigen dieses beim Einstieg bzw. zur Kontrolle vor das entsprechende Kontrollgerät zu halten. Schüler*innen mit einem D-Ticket müssen sich gemäß den Tarifbestimmungen des D-Tickets ausweisen: Bis zum Alter von 16 Jahren reicht dafür ein Schülerausweis. Wird ein solcher nicht ausgestellt, entfällt die Legitimationspflicht. Ticket und Ausweis sind immer bei der Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitzuführen.
Es kann sich jederzeit auch von einem anderen Handy in der FahrPlaner-App angemeldet werden. Sollte erstmal kein Handy verfügbar sein, nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir besprechen das weitere Vorgehen.
Die Wechselmöglichkeit wird im Text weiter oben genau beschrieben. Ein Wechsel ist über das Portal möglich. Folgen Sie den Anweisungen dort.
Nein, ein Wechsel ist nur alle 6 Monate möglich.
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