FAQ - häufig gestellte Fragen
Das Nutzen von Bus und Bahn und die vielen verschiedenen Angebote werfen oft Fragen auf. Wir haben Ihnen daher die häufigsten Fragen beantwortet.
Das Nutzen von Bus und Bahn und die vielen verschiedenen Angebote werfen oft Fragen auf. Wir haben Ihnen daher die häufigsten Fragen beantwortet.
Unter dem Menüpunkt Preisauskunft erhalten Sie nach Eingabe des Start- und Zielortes die Preisstufe sowie eine Übersicht der Fahrpreise. Auch in der Fahrplanauskunft werden Ihnen die Fahrpreise angezeigt.
Einzelkarten sowie die Abschnitte der Vierer- oder Achterkarten gelten für eine Fahrt mit beliebig häufigem Umsteigen in Richtung auf das Fahrziel. Rund- und Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind nicht möglich.
Im Stadtverkehr Göttingen gelten Einzelkarten sowie die Abschnitte der Vierer- oder Achterkarten längstens 60 Minuten nach Fahrtantritt auch für Rück- und Rundfahrten.
Vierer- oder Achterkarten, die vor einer Tarifanpassung gekauft wurden, sind weiterhin gültig. Sie können so lange verwendet werden, wie sie lesbar sind.
In Begleitung eines Erwachsenen fahren Kinder unter 6 Jahren frei. Ab 6 Jahren müssen Kinder einen Kinderfahrschein lösen. Kinderfahrscheine gelten bis einschließlich 14 Jahre.
Die Fahrradmitnahme in den Bussen ist im VSN-Gebiet kostenlos. Allerdings kann nicht gewährleistet werden, dass Sie mit Ihrem Fahrrad bis an Ihr Ziel kommen, da Kinderwagen und Rollstühle immer Vorrang haben. Sollten jemand auf dem Weg zu Ihrem Ziel mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl einsteigen, kann es gut sein, dass Sie mit Ihrem Fahrrad aussteigen müssen. Die Entscheidung, ob man Sie mit Ihrem Fahrrad befördert, liegt beim Fahrpersonal.
In den Zügen müssen Sie für die Fahrradmitnahme eine Fahrradtageskarte oder eine Fahrradmonatskarte lösen. Diese kostet 4,50 € bzw. 25 €.
Ein Anruf-Sammel-Taxi (AST) muss von Ihnen 45 Minuten vor der Abfahrtszeit unter einer bestimmten Telefonnummer bestellt werden. Bei dem AST zahlen Sie einen Komfortzuschlag, die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Preisstufe, die auf der von Ihnen genutzten Strecke angewendet wird. Die Preise finden Sie auf der Homepage unter Preisauskunft. Ein Einstieg ist nur in Göttingen bzw. Holzminden möglich.Eine innerörtliche Bedienung ist ausgeschlossen.
Ein Anruf-Linien-Taxi (ALT) muss von Ihnen mindestens 1 Stunde vor Abfahrt unter einer bestimmten Telefonnummer bestellt werden. Sie zahlen hier keinen Komfortzuschlag. Der Einstieg ist wie im Fahrplan angegeben möglich. Eine innerörtliche Bedienung ist ausgeschlossen.
Die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten erfolgt nur bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck und einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Begleitpersonen müssen gemeinsam mit diesem ein- und aussteigen. Eine gültige Wertmarke und Informationen hierzu erhalten Sie beim Versorgungsamt in Hildesheim.
Bei Benutzung von AST-Taxen ist lediglich der Komfortzuschlag zu zahlen.
Der VSN-Tarif ist ein relationsbezogener Tarif, d. h. Sie kaufen die Strecke und nicht die Preisstufe.
Sie können montags-freitags ab 19 Uhr, samstags ab 14 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig eine Person und 3 Kinder mitnehmen.
Die Monatskarte, 7-Tage Karte oder auch das VSN-Jahres-Abo sind übertragbar und können daher weitergeben werden.
Das kommt drauf an. Wenn ein Semesterticket der Uni Göttingen oder der HAWK Göttingen vorliegt, dann können sowohl die Züge (wie im Beiblatt beschrieben) als auch die Stadtbuslinien der Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH, sowie für die Linien der Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH nach Bovenden und Rosdorf.
Darüber hinaus gilt das Semesterticket - nur für Studierende der Uni Göttingen - auf der Regionalbuslinie 130 zwischen Göttingen und Rosdorf sowie auf den Regionalbuslinien 180 und 185 zwischen Göttingen und Bovenden. Eine Beförderung innerhalb des Stadtgebietes Göttingen (Tarifpunkt 200) ist hiervon ausgenommen.
Das Semesterticket der Uni Kassel wird nicht in den Bussen im VSN - auch nicht im Stadtverkehr Hann. Münden - anerkannt.
Deine SchülerSammelZeitKarte gilt seit dem Schuljahr 2022/2023 ohne Einschränkungen als Netzkarte und auch in den Ferien - auch Sommerferien.
Am besten wenden Sie sich direkt an das Verkehrsunternehmen mit dem Sie gefahren sind. Die Kontaktdaten finden Sie in der Kopfzeile des Fahrplans.
Gerne können Sie sich auch in unserem VSN Service-Center unter 0551-998099 oder Ihren Verlust über unser Kontaktformular melden.
Hunde, Katzen und Kleintiere werden unentgeltlich befördert.
Hunde, die nicht in einem geeigneten Behältnis transportiert werden, sind an der Leine zu führen. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen. Die Entscheidung, ob sie befördert werden, obliegt am Ende dem Fahr- oder Prüfpersonal.
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.
Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular.
Ja, im VSN-Verbundgebiet werden die folgenden Fahrscheine als Handy bzw. Online-Ticket anerkannt:
Nein, es sei denn auf Ihrer Fahrkarte steht der Zusatz "+City". Dann können Sie innerhalb des Stadtbereichs mit den Bussen (Stadtbus und Regionalbus) zu Ihrem Ziel weiterfahren.
Grundsätzlich wird die Bahncard nicht im Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen anerkannt. Ausnahme ist hier die Bahncard 100, diese wird im gesamten VSN-Gebiet auf allen Linien (mit Ausnahme AST-Verkehre) anerkannt.
Ja, das Niedersachsenticket gilt auch im VSN. Sie können das Niedersachsenticket auch im Bus sowie bei den Vorverkaufsstellen erwerben. Alle Informationen zum Niedersachsen-Ticket finden Sie unter www.niedersachsenticket.de