Deutschland-Jobticket

Mit dem Deutschland-Ticket können Interessierte ab 01.05.2023 in ganz Deutschland alle Busse und Bahnen des Nahverkehrs in der 2. Klasse nutzen. Das Deutschland-Ticket wird ausschließlich digital als monatlich kündbares Abonnement zum Preis von 58 Euro pro Monat (01.01.25) angeboten. Es ist personengebunden und damit nicht übertragbar.

Für Arbeitnehmer*innen besteht zusätzlich die Möglichkeit ein Deutschland-Jobticket abzuschließen. Bei einem Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 25 % für Beschäftigte erhalten Arbeitnehmer*innen das Deutschland-Ticket mit 5 % Rabatt zum Preis von 55,10 Euro pro Monat (01.01.25).


Für Ihre Mitarbeiter*innen bedeutet dies folgendes:

  • Ein Wechsel vom derzeitigen Firmen-Abo in das neue Angebot „Deutschland-Ticket“ ist möglich.
  • Bei einem Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 25 % ist ein Wechsel in das Angebot „Deutschland-Jobticket“ möglich.
  • Auch Neukund*innen profitieren vom Deutschland-Jobticket, wenn der Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 25 % gezahlt wird.
  • Kündigen Sie ihr bestehendes Firmen-Abo entweder unter firmenabo@vsninfo.de (Flex-Abo) oder bei Ihrem Ansprechpartner*in im Unternehmen (Großkunde)


Für Sie als Unternehmen bedeutet dies folgendes:

  • Sie schließen eine Rahmenvereinbarung mit der VSN GmbH – hier verpflichten Sie sich das Deutschland-Jobticket mit mindestens 25 % zu bezuschussen. Diese Vereinbarung steht Ihnen auf dieser Seite in Kürze zum Download zur Verfügung.
  • Mit der Vereinbarung verpflichten Sie sich der VSN GmbH quartalsweise eine Übersicht der Mitarbeiter*innen zur Verfügung zu stellen, die das Deutschland-Jobticket nutzen möchten.
  • Ihre Mitarbeiter*innen können ab Vorverkaufsstart am 03.04.2023 das Deutschland-Jobticket online bestellen. Die Abbuchung für das rabattierte Deutschland-Jobticket erfolgt monatlich durch die Abo-Zentrale für den VSN direkt bei den Mitarbeiter*innen.



DEUTSCHLAND-JOBTICKET

DEUTSCHLAND-JOBTICKET

Hier geht es zum Antrag für das Deutschland-Jobticket.

Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung

Um das Deutschland-Jobticket nutzen zu können, ist eine Vereinbarung zwischen VSN und Arbeitgeber notwendig.